Was ist eine Kinderfeuerwehr
Seit 01.07.2017 lautet Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz wie folgt:
Dieses Gesetz bildet damit die Grundlage für die Kinderfeuerwehr als Teil der öffentlichen Feuerwehr in Bayern. Für die Gemeinde besteht daher jetzt die Möglichkeit für die Bildung einer Kinderfeuerwehr. Durch die Änderung des bayerischen Feuerwehrgesetztes wird die Kinderfeuerwehr nicht automatisch gegründet. Erst durch die Genehmigung des Gemeinderates kann diese gegründet werden. Die Kinderfeuerwehr soll eine Kinderspielgruppe sein, in der den Kindern spielerisch bestimmte Werte, wie zum Beispiel was es bedeutet in einer Gemeinschaft zu sein und dass es wichtig ist, den Nächsten zu helfen, vermittelt werden. Selbstverständlich steht auch im Fokus, was in Notsituationen zu tun ist. Die Arbeit der Feuerwehr soll nicht im Vordergrund stehen. Mitglieder sind hauptsächlich Grundschulkinder und daher auf jeden Fall Kinder im Sinne des Kinderschutzgesetzes. Eine entsprechende Betreuung und Beaufsichtigung durch Betreuer und Eltern ist hier notwendig.
Informationen dazu vom LFV Bayern
Viele Freiwillige Feuerwehren in Bayern haben in den letzten Jahren Kinderfeuerwehren gegründet, unter anderem auch deshalb, um vor dem Hintergrund der demographischen Bevölkerungsentwicklung den zukünftigen Nachwuchs für die Jugendfeuerwehr und den späteren Einsatzdienst sicherzustellen. Die Arbeit in den Kinderfeuerwehren soll daher vor allem als zusätzlicher Baustein zur Sicherung des Nachwuches in den Freiwilligen Feuerwehren gesehen und von allen unterstützt werden. Auf Initiative des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. (LFV Bayern) sind seit 01.07.2017 die Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert. Nach Art. 7 Abs. 1 BayFwG können seitdem auch bei den Freiwilligen Feuerwehren (als gemeindliche Einrichtung) für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden. Die Arbeit mit Kindern in den Feuerwehren wird immer wichtiger und stellt besonders hohe Anforderungen an die verantwortlichen Betreuer/innen. Gleichwohl darf man die Arbeit mit Kindern in Kindergruppen nicht mit der Arbeit in den Jugendfeuerwehren vergleichen und vermischen. Denn wie der Name schon sagt – es handelt sich um Kinder und nicht um Jugendliche. Oberstes Ziel in der Kinderfeuerwehr muss immer der Spaß sein. Kinder sollen in einer altersgerechten Umgebung und mit einer entsprechenden Betreuung einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen, bei der sie sich selbst entfalten können und entsprechend spielerisch an die unterschiedlichsten Feuerwehrthemen herangeführt werden.
Quelle: Handreichung für Kinderfeuerwehren - Landesfeuerwehrverband Bayern